Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme der Kassen bilden folgende Paragraphen:
§ 24 SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
§ 38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall
"Darüber hinaus erhalten Versicherte (...) Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des
Haushaltes wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (...) nicht möglich ist.
Gerne unterstütze ich dich beim ausfüllen des Antrags
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.