Bezahlt durch die Krankenkasse

Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme der Kassen bilden folgende Paragraphen:

§ 24 SGB V Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung

Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. 

§ 38 SGB V Haushaltshilfe im Krankheitsfall 

"Darüber hinaus erhalten Versicherte (...) Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des 

Haushaltes wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (...) nicht möglich ist.

Beantragung

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